PGR-Wahl 2012 - MARIENPFARRE

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PGR-Wahl 2012

 
 

Sie stellen sich zur PGR-Wahl!

 
 





Der PGR - Wahlvorstand

informiert:



Am Sonntag,
dem 18. März 2012, findet unter dem Motto

Gut, dass es die Marienpfarre gibt


die Wahl des neuen Pfarrgemeinderates statt.



Dieses Leitmotiv steht dafür, dass ein gelebter Glaube einen Ort braucht, wo sich der Einzelne in unserer Glaubensgemeinschaft einbinden und dort ausdrücken kann. Unsere Pfarre ist solch ein Ort, wo Menschen miteinander in Kontakt kommen,  wo Menschen, die in Not geraten, konkret geholfen wird, wo Brücken zwischen den Generationen geschlagen, wo Gespräche über Werte und wesentliche Lebensfragen geführt werden. Die Kirche bietet Raum für Stille, Gebet, und Selbstfindung.

Dazu brauchen wir Pfarrgemeinderäte, die aus ihrem Glauben heraus Verantwortung übernehmen, für ihre Pfarre eintreten und den Pfarrer bei seiner Arbeit unterstützen, aber auch den Blick für das Gesamte haben und zu tragfähigen Lösungen  für die Zukunft beitragen.

Der PFARRGEMEINDERAT ist das dafür vorgesehene Gremium und
gewährleistet die Vielfalt des pfarrlichen Lebens und vertritt auch die Pfarrgemeinde nach außen. Sie sind daher eingeladen, geeignete Personen  für den Pfarrgemeinderat vorzuschlagen. In unserer Pfarre sind
12 PfarrgemeinderätInnen zu wählen.

Wählbar für den Pfarrgemeinderat sind wahlberechtigte Katholiken,

  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,

  • sich zur Glaubenslehre und Ordnung der Kirche bekennen,

  • das Sakrament der Firmung empfangen haben,

  • der Verpflichtung zur Zahlung des Kirchenbeitrags nachkommen und

  • bereit sind, Aufgaben und Pflichten im PGR zu erfüllen.


Ihr
Wahlvorschlag muss bis spätestens 4. Februar 2012 beim Wahlvorstand, per Adresse Marienpfarre, Wichtelgasse 74, 1170 Wien postalisch einlangen. Sie verwenden dazu am besten  die bei den Kircheneingängen aufliegenden, bzw. in der Pfarrkanzlei erhältlichen Prospektfalter zum Sammeln der Kandidatenvorschläge. Ihr Wahlvorschlag kann auch in der Pfarrkanzlei zu den Kanzlei-Öffnungszeiten abgegeben werden.

Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die

  • am diözesanen Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet oder das Sakrament der Firmung empfangen haben,

  • am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben bzw. regelmäßig am Leben der Pfarrgemeinde teilnehmen. Diese Feststellung ist von der Wahlkommission zu treffen.


Auch
Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird dabei von den erziehungsberechtigten Eltern ausgeübt. Beide erziehungsberechtigten Eltern  vereinbaren, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt.

Am Wahltag können Sie vor und nach den Gottesdiensten, bzw. am 17. März 2012 vor und nach der Abendmesse ihre Stimme abgeben. Sollten Sie an diesen beiden Tagen keine Gelegenheit haben ihre Stimme abzugeben, laden wir Sie ein, Ihr Recht zur  Briefwahl wahrzunehmen, welches auch unseren am Pfarrleben interessierten, kranken Pfarrangehörigen und Urlaubern offen steht.

Späteste Abgabe der Wahlbriefe
bis 18. März, 19:00 Uhr, in der Pfarre.
Bei postalischer Aufgabe müssen  die Briefe spätestens am
16. März 2012 in der Pfarre eintreffen.


Für den Wahlvorstand:
Ing. Karl Hatzl




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